Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, mit dem Ziel, den Tauchsport möglichst gefahrlos ausüben zu können.
Die meisten Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sportler zu einem Tauchkurs zulassen, dies gilt ebenfalls für viele Tauchbasen in aller Welt. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder ggfs. auch eine Lebensversicherung nicht auszahlen. Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gibt es für den Tauchsport in Deutschland nicht, jedoch sollte es im Interesse jedes Tauchers liegen, mögliche Risiken im Vorfeld abzuklären.
Für die Ausübung des Tauchsports ist generell eine gute körperliche und seelische Verfassung erforderlich.

Im Vorfeld der eigentlichen Untersuchung werden mit einem Fragebogen zur Anamnese (Vorgeschichte) folgende Punkte abgeklärt (insbesondere bedeutsam bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Vorerkrankungen):

Im Anschluss werden neben dem Allgemeinzustand hauptsächlich folgende Bereiche gründlich untersucht:

Wiederholungsuntersuchung(-en):

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte nach zwei, spätestens jedoch nach drei Jahren wiederholt werden. Vor dem 18., sowie ab dem 40. Lebensjahr sind jährliche Untersuchungen erforderlich, ab dem 40. Lebensjahr immer mit Durchführung eines Belastungs-EKG.

Auch nach einem Tauchunfall (Barotrauma, Dekompressionskrankheit) sollte die Tauchtauglichkeit erneut von einem Tauchmediziner beurteilt werden.

Richtlinien und Anforderungen

In Deutschland werden die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung, sowie die Ausbildung zur Befähigung zur Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durch die Gesellschaft für Tauch-und Überdruckmedizin (GTÜM) herausgegeben.

Frau Dr. Gensler hat neben der Zusatzbezeichnung Sportmedizin auch spezielle Kenntnisse aus dem Bereich Tauchmedizin erworben und verfügt über die erforderliche Qualifikation zur Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen.




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